Überarbeitung des Säugetiergutachtens

Auf Antrag verschiedener, meißt tierschutzgelehnter Organisationen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Überarbeitung des "Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren" vom 10.Juni 1996 angeregt.

Auf Empfehlung des "VdZ" ist auch der "Berufsverband der Zootierpfleger e.V". in den Verteiler aufgenommen worden, und der Vorstand hat entsprechend Stellung bezogen. Auf Grund dessen wurden wir zu einer Anhörung ins Ministerium nach Bonn geladen, wo Karsten Schultz und Thomas Suckow teilnahmen. Dort fand mit allen Vertretern ein Austausch statt und außerdem wurde die Planung der weiteren Vorgehensweise besprochen.

Wir hoffen sehr, daß sich die Zootierhaltung niemals auf ein Mindest-Niveau begeben wird, denn nach unserem Befinden, darf sich Tierhaltung nur am Maximum des Möglichen orientieren. Dennoch geht der Tierschutzgedanke leider oft verloren. Deshalb erkennen wir die Notwendigkeit derartiger Richtlinien, und unterstützen diese Gesetzesarbeit.
In Anbetracht der grossen Arbeit und Verantwortung hat auch der "BdZ" Arbeitsgruppen in den Verbänden gegründet, welche die entsprechende Zuarbeit übernehmen.
Wir als Berufsverband vertreten daher die Auffassung, daß das Gutachten des BMVEL vielmehr im Sinne des Tiermanagment, wie z.B. Transport, Beschäftigung und Training überarbeitet werden sollte.
Denn vieles hat sich in der Zootierhaltung in den letzten Jahrzehnten verändert. Die Erfahrungen und Erkenntnisse der Vergangenheit in Verbindung mit den Ergebnissen der Forschung, haben die moderne Tierhaltung zu dem gemacht, was sie heute ist, und wird sie weiterhin gestalten. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden ist die regelmässige Überarbeitung der Rechtsgrundlagen sicherlich unentbehrlich. Doch haben sich die Tiere selbst nicht verändert und sind z.B. immer noch genau so groß, bzw. klein. Eine Diskussion über Quadratmeter bei einer Neufassung von Mindesthaltungsforderungen erscheint uns daher in den meisten Fällen nebensächlich. Des weiteren ist Fläche kein Indikator für das Wohlbefinden eines Pfleglings, vielmehr aber Struktur, Gestaltung und Zugänglichkeit.
Um es aber an dieser Stelle nocheinmal zu betonen, so reden wir hier von Mindestanforderungen. Denn auch für Tiergärten gibt es immer wieder Situationen, wo es darum geht Haltungslösungen zu schaffen, z.B. im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, oder aus Quarantänegründen.. Auch diese suboptimalen Verhältnisse müssen unserer Ansicht nach bedacht werden, und deshalb darf sich eine Gesetzesgrundlage nicht an wünschenswerten Verhältnissen, oder Schauanlagen orientieren.Bei Mindestanforderungen geht es nicht um eine angestrebte Tierhaltung, als vielmehr um eine Haltung, bei deren Unterschreitung Tiere zu leiden haben.

Damit stehen wir wohl vor einer der wichtigsten Aufgaben dieser Zeit, da die zu erwartenden Ergebnisse gravierende Änderungen in der Wildtierhaltung bringen könnten.

Für weitere Informationen können sich Mitglieder gern an den Vorstand wenden.

Nach Monaten gemeinsamer Arbeit, wurde der vorläufige Entwurf von der Regierung vorgestellt. In vielen Bereichen können wir mit dem überarbeiteten Gutachten mitgehen. Da einige Bestimmungen aber auf emotionalen Bestrebungen der sogenannten "Tierschützer" aufbauen, die wissenschafltich nicht belegt werden können, lehnen wir gemeinsam mit allen Zooverbänden das Gutachten ab.

unsere Stellungnahme

Wir sind Mitglied bei

International Congress of Zookeepers WAZA - World Association of Zoos and Aquariums ZGAP - Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. VdZ - Verband der Zoologischen Gärten e.V. VZP - Verband deutschsprachiger Zoopädagogen