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Die Große Kreisstadt Delitzsch hat ab Juni 2010 die Teilzeit-Stelle (20 Stunden/Woche)
Zoo-Tierpfleger/in
zu besetzen.
Der Tiergarten der Großen Kreisstadt Delitzsch befindet sich im Städtedreieck Leipzig-Halle-Dessau und beherbergt auf einer Fläche von 4 Hektar ca. 400 Tiere in rund 80 Arten. Wir bieten die beschauliche Alternative zu großen Zoos und sind besonders bei Familien mit kleinen Kindern und Senioren beliebt.
Anforderungen/erforderliche Qualifikation
- abgeschlossene Ausbildung als Zootierpfleger/in mit fundierter Berufserfahrung
- Führerschein für Pkw und Traktoren
- Belastbarkeit, insbesondere körperliche und engagierte Leistungsbereitschaft.
Aufgabengebiete
- Pflege und Versorgung der Tiere sowie Erstellung der Tierprotokolle
- Herstellung artgerechter Futtermischungen; Rationierung einschl. fachgerechter
Lagerung und Konservierung des Futters sowie Durchführung der Tierinventur
- Artgerechtes Einrichten und Instandhalten der Tierunterkünfte und Gehege
- Säuberung der angrenzenden Besucherbereiche u. Pflege der Grünanlagen
- Beobachtung und Kontrolle der Tiere hinsichtlich Verhalten, Gesundheit einschl.
Dokumentation
- Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten einschl. Tierfang
- Auftreten in der Öffentlichkeit - Umgang mit Besuchern und Gästen
- Arbeitszeit wird monatlich entsprechend Dienstplan festgelegt und schließt Schichtbetrieb,
Wochenend- und Feiertagstätigkeit mit ein.
Die Vergütung erfolgt gem. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bewerbungen unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Referenzen usw.) sind bis zum 5. März 2010 zu richten an:
Stadtverwaltung Delitzsch
Sachgebiet Personal/Verwaltungsorganisation
Markt 3
04509 Delitzsch
Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reistekosten etc. können nicht erstattet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rück-umschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
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