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wir sind Mitglied bei

Berufsverband der Zootierpfleger e.V.

gegründet 1993

Tierpark Delitsch

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Tierpark Delitsch
Sachgebiet Personal
Markt 3
04509 Delitsch

Die Große Kreisstadt Delitzsch hat ab Juni 2010 die Teilzeit-Stelle (20 Stunden/Woche)

Zoo-Tierpfleger/in

zu besetzen.

Der Tiergarten der Großen Kreisstadt Delitzsch befindet sich im Städtedreieck Leipzig-Halle-Dessau und beherbergt auf einer Fläche von 4 Hektar ca. 400 Tiere in rund 80 Arten. Wir bieten die beschauliche Alternative zu großen Zoos und sind besonders bei Familien mit kleinen Kindern und Senioren beliebt.

Anforderungen/erforderliche Qualifikation

- abgeschlossene Ausbildung als Zootierpfleger/in mit fundierter Berufserfahrung

- Führerschein für Pkw und Traktoren

- Belastbarkeit, insbesondere körperliche und engagierte Leistungsbereitschaft.

Aufgabengebiete

- Pflege und Versorgung der Tiere sowie Erstellung der Tierprotokolle

- Herstellung artgerechter Futtermischungen; Rationierung einschl. fachgerechter

  Lagerung und Konservierung des Futters sowie Durchführung der Tierinventur

- Artgerechtes Einrichten und Instandhalten der Tierunterkünfte und Gehege

- Säuberung der angrenzenden Besucherbereiche u. Pflege der Grünanlagen

- Beobachtung und Kontrolle der Tiere hinsichtlich Verhalten, Gesundheit einschl.

  Dokumentation

- Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten einschl. Tierfang

- Auftreten in der Öffentlichkeit - Umgang mit Besuchern und Gästen

- Arbeitszeit wird monatlich entsprechend Dienstplan festgelegt und schließt Schichtbetrieb,

  Wochenend- und Feiertagstätigkeit mit ein.

Die Vergütung erfolgt gem. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Bewerbungen unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Referenzen usw.) sind bis zum 5. März 2010 zu richten an:

 

Stadtverwaltung Delitzsch

Sachgebiet Personal/Verwaltungsorganisation

Markt 3

04509 Delitzsch

Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reistekosten etc. können nicht erstattet werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rück-umschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

 

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